Die interne Governance der CEU

Die Geschichte und Gründungsphase der Central European University ist geprägt vom Fall kommunistischer Regime und der Etablierung demokratischer Strukturen in vielen osteuropäischen Ländern. Die Central European University wurde 1991 gegründet, um die demokratischen Übergänge in Mittel- und Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion zu begleiten. Mit der Einführung von Bachelorstudienprogrammen im Jahr 2020 ist sie nun eine österreichischeinternationale Universität mit Sitz in Budapest und Wien, deren Studierende aus mehr als 100 Ländern und deren Lehrenden aus über 50 Ländern stammen. Die Unterrichtssprache in allen Studienprogrammen ist Englisch. Der Auftrag der Universität, die heute 15 akademische Abteilungen, ein Doktorand*inneninstitute und weltweit führende Forschungszentren, darunter das Institut für Demokratie in Budapest, umfasst, besteht darin, offene Gesellschaften und Demokratie durch Forschung auf höchstem Niveau und forschungsbasierte Lehre, vor allem in den Sozial- und Geisteswissenschaften, zu fördern. 

Das Kuratorium 

Die Central European University (CEU) mit Sitz im Bundesstaat New York ist als amerikanische Hochschule organisiert und wird von einem Kuratorium geleitet, das die allgemeine Verantwortung für die Angelegenheiten, das Eigentum und das Vermögen der CEU trägt. Das Kuratorium bestimmt Ziele und Zwecke, formuliert die Strategie für die Umsetzung der in der Präambel der Satzung der Universität definierten Mission und verwaltet und kontrolliert zu diesem Zweck ihr gesamtes Eigentum und Vermögen. 

Nach Anhörung des Senats und des/der Präsidenten*in und Rektors*in entscheidet der Vorstand über die Einrichtung oder Schließung von Lehrstätten und Abteilungen. Das Kuratorium erlässt finanzielle Richtlinien und entscheidet über mögliche Abweichungen von diesen Richtlinien. Das Kuratorium entscheidet über die Studiengebühren. 

Der Senat 

Der Senat besteht aus der Präsident*in und Rektor*in, der Prorektor*in und Vertreter*innen des Lehrkörpers, des Personals und der Studierendenschaft der Universität. Die Rektor*in hat den Vorsitz im Senat, der mindestens drei Mal pro Jahr zusammentritt. 
Der Senat prüft und gibt Empfehlungen zu allen Angelegenheiten von allgemeinem Interesse für die Universität ab, legt akademische Studiengänge und Studien- und Zulassungsstandards fest, genehmigt oder initiiert sie. Er wählt auf Vorschlag der Präsident*in und Rektor*in den Prorektor*in. Er wählt auch die Prorektor*in für Sozial- und Geisteswissenschaften und das Akademische SekretariatDer Senat erlässt die Geschäftsordnung für akademische Ämter, Ernennungen, Beförderungen, akademische Pflichten, Studierendenrechte und akademische Verfahren. 

Das Akademische Forum 

Das Akademische Forum gibt Empfehlungen zu akademischen Angelegenheiten ab, die dem Senat zur Prüfung vorgelegt werden. Es setzt sich aus Fachabteilungsleiter*innen, Studien- und Doktoratsleiter*innen sowie Leiter*innen von Forschungszentren und Verwaltungseinheiten zusammen. Das Akademische Forum tritt mindestens 10 Tage vor der Senatssitzung zusammen. Alle akademischen Angelegenheiten sowie Angelegenheiten von akademischer Bedeutung werden dem Akademischen Forum mindestens zwei Wochen vor einer Senatssitzung von der Präsident*in und Rektor*in vorgelegt. Das Akademische Forum trifft keine Entscheidungen, sondern spricht lediglich Empfehlungen aus, die vom Senat geprüft werden müssen.